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Der Audi A6 Abgasskandal

Der Audi A6 ist umfangreich vom Abgasskandal betroffen. In der Rückrufdatenbank des KBA sind alleine für den Audi A6 sage und schreibe 18 Rückrufaktionen notiert. Das betrifft zum einen den kleineren EA189 Motor und zum anderen den größeren 3.0 Liter Motor EA897. Betroffene Halter haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

Aktuelle Rückrufe für den Audi A6

Im Oktober 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen neuen Rückruf für den A6. Zusammen mit dem A4, dem A5 und dem Q5 sind über 100.000 Fahrzeuge alleine in Deutschland betroffen. Sie enthalten eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2009 und 2017 gebaut. Das KBA reagiert damit endlich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2022, der das Thermofenster für unzulässig erklärt hatte.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

Rückrufe für den Audi A6 im Dieselskandal

Die ursprünglichen Rückrufe für den Audi A6 im Abgasskandal lassen sich in zwei Kategorien teilen – die unter dem Code 23Q7 bekannten Audi-Rückrufe für den Motor EA189 und die unter dem Code 23X6 bekannten Rückrufe für den größeren 3.0 Liter Diesel-Motor (EA897).

Rückrufcode 23Q7: Audi A6 2.0 Liter mit Motor EA189 und Abgasnorm Euro 5

Bereits Anfang 2016 startete die große unter dem Code 23Q7 bekannte Rückrufaktion bei Audi, von der auch der Audi A6 betroffen ist. Alleine für diesen finden sich in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamt 12 Rückrufe unter diesem Code – zwischen April 2016 und Mai 2017 eingetragen. Hierbei geht es durchweg um Audi-Fahrzeuge, die über den Motor EA189 und die Abgasnorm Euro 5 verfügen und zwischen 2008 und 2015 produziert wurden. Wie viele Audi A6 genau betroffen sind, ist schwer zu sagen, da die Rückrufe auch andere Audi-Modelle mit einschließen.

Rückruf 23X6: Audi A6 3.0 Liter mit Motor EA897 und Abgasnorm Euro 5 und Euro 6

Ende 2018 startete eine weitere große Rückrufaktion unter dem Code 23X6. Hier geht es um Diesel mit dem größeren 3.0 Liter Motor EA897 und überwiegend der Euro-6-Norm, wobei auch Euro 5 Diesel-Fahrzeuge betroffen sind. Unter diesem Code finden sich alleine für den Audi A6 bereits 6 Rückrufe in der Datenbank. Auch hier sind in der Gesamtzahl weitere Modelle (A4, A5, A7 und SQ5) enthalten, weshalb eine konkrete Zahl für die betroffenen Fahrzeuge nicht genannt werden kann.

Rückruf 23BX

Ein weitere Eintrag für den Audi A6 (zusammen mit dem Audi A7) findet sich unter dem Code 23BX.

Entschädigung für Audi A6 Käufer

Halter, die von Audi, bzw. dem KBA Post bekommen haben mit dem Hinweis, dass ihr Fahrzeug Teil der oben genannten Rückrufmaßnahmen ist, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Denn ein Pflichtrückruf bedeutet, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. In der Werkstatt sollen die Audi Diesel ein Software-Update bekommen, mit dem die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Ursprünglich wurde aufgrund des Paragraphen 826 BGB Schadensersatz zugesprochen, da Audi die Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte. Deshalb sind sie schadensersatzpflichtig. Der Kunde gibt dabei das manipulierte Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet.

Nachdem der BGH im Juni 2023 seine Rechtsprechung verbraucherfreundlich angepasst hatte, ist nun auch eine Verurteilung nach § 823 BGB möglich - aufgrund fahrlässiger Handlung, ganz ohne den Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Das macht es betroffenen Audi A6 Käufern deutlich einfachen, ihren Anspruch auf Schadensersatz vor Gericht durchzusetzen.

Beispielurteil von HAHN Rechtsanwälte

Auch HAHN Rechtsanwälte konnte für manipulierte Audi A6 schon mehrfach Schadensersatz für seine Mandanten erstreiten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilte beispielsweise am 24.03.2020, dass die Audi AG dem Kläger Schadensersatz zahlen müsse (Az: 4 O 3058/19).

Es ging um einen Audi A6 Avant 3.0 TDI Euro 6 Diesel. Dieser war konkret vom Abgasskandal betroffen, denn das KBA hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt (die schnelle Motoraufwärmfunktion) und das Fahrzeug zurückgerufen. Der Kläger ließ daraufhin das Software-Update aufspielen. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war und verurteilte die Audi AG gemäß § 826 BGB zu Schadensersatz.

Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und bekommt dafür den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.

OLG Karlsruhe spricht bei bereits verkauftem Audi A6 Schadensersatz zu

Dass betrogene Kunden auch dann gute Chancen auf Schadensersatz haben, wenn das betroffene Auto bereits weiter verkauft wurde, zeigt ein Urteil des OLGs Karlsruhe. Am 01.10.2021 entschied dieses, dass die Audi AG dem Kläger gut 10.000,00 Euro zahlen muss - obwohl dieser den Wagen, einen Audi A6, schon verkauft hatte (Aktenzeichen 8 U 91/20). Der Kläger hatte den A6 im Oktober 2017 für 39.000,00 Euro erworben und im Februar 2020 für 26.200,00 Euro weiter verkauft. Die zusätzlich zugesprochenen 10.000,00 Euro zeigen deutlich, wie hoch der Vorteil durch eine Schadensersatzklage gegenüber einem einfachen Verkauf eines betroffenen Diesel Pkws sein kann.

So helfen wir im Audi A6 Abgasskandal

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Audi Abgasskandal. Unter anderem konnten wir schon für den Audi A6, den SQ5, aber auch den A4 und den Q3 Schadensersatzurteile erreichen. Zudem konnten wir zahlreiche Verurteilungen der Audi AG für manipulierte Diesel von Porsche (Cayenne und Macan) und den VW Touareg erreichen.

Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung prüfen wir die Betroffenheit Ihres Audi A6 im Abgasskandal. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie ein Schreiben von Audi, bzw. vom KBA bekommen und wurden informiert, dass Ihr A6 an einem Pflichtrückruf teilnehmen muss? Dann befindet sich eine unzulässige Abschalteinrichtung in Ihrem Diesel und Sie haben Anspruch auf Schadensersatz.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihre Ansprüche für Ihren manipulierten Audi A6 durchsetzen möchten!